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BOX4WINE, Gisela Skowronski
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38838 Dingelstedt am Huy

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Bankverbindung: Harzsparkasse, IBAN DE56 8105 2000 0901 0453 65, BIC NOLADE21HRZ

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE280923943
Registrierung nach § 9 VerpackG - Registrierungsnummer DE3208125295486


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


3. Auftragsbestätigung und Umfang der Lieferung
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder Lieferung wirksam. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Vereinbarungen mit unseren Vertretern.


4. Lieferzeit
Lieferzeit versteht sich ohne Gewähr. Können vereinbarte Lieferzeiten infolge höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht eingehalten worden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung ohne weiteres um die Dauer der Behinderung unter Ausschluß von Schaden-ersatzansprüchen zu verlängern. Verlängerung der Lieferfrist darf bei saisonabhängigen Waren 6 Wochen nicht überschreiten. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Zeit von 21 Arbeitstagen gilt als angemessene Nachlieferungsfrist.


5. Preise
Die Preise gelten in EUR ab unserem Betrieb oder Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Den Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen. Bei der Kalkulation unserer Preise gehen wir davon aus, dass wir innerhalb 4 Monaten nach Auftragserteilung liefern. Erfolgt die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt als 4 Monate nach Auftragserteilung, so behalten wir uns vor, nach der Auftragserteilung eintretende Lohnsteigerungen einschl. Steigerung der Lohnnebenkosten sowie Materialpreissteigerungen, erhöhte Frachten und Kosten für Drittleistungen dem Abnehmer weiter zu berechnen.


6. Zahlungsweise
Die Zahlung ist innerhalb 30 Tagen ab Waren Erhalt netto fällig. Für Neukunden gilt Vorkasse. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Gegen unsere Forderung darf der Abnehmer nur solche Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit und/ oder Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, so wer den sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hineingenommener Wechsel sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


7. Gefahrübergang, Versand und Fracht
Wir versenden auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Wird die Ware auf Wunsch des Abnehmers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Betriebes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über. Teillieferungen sind zulässig. Auch bei Teillieferungen geht die Gefahr, wie in Absatz 1 geregelt, auf den Abnehmer über.


8. Beschädigungen
Beschädigte Bahnsendungen müssen vor Abnahme der Ware von der Bahn bzw. dem Spediteur amtlich festgelegt und bescheinigt werde. Auf Grund dieser Bescheinigung ist laut Eisenbahnverkehrsordnung durch den Käufer Schadenersatzanspruch bei der Güterabfertigung der Empfangsstation unverzüglich geltend zu machen. Bei beschädigten Postsendungen ist die Abnahme zu verweigern und vom Käufer Antrag auf Schadenersatz bei dem zuständigen Postamt zu stellen.


9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nichtgestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat uns der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Abnehmer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die Sicherungen, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehen, nach unserer Wahl auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.


10. Gewährleistung, Haftung
Unsere Haftung ist beschränkt auf den Wert unserer Lieferung und Leistung. Ist die Ware mangelhaft oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fertigungs- oder Materialfehler schadhaft, so verpflichten wir uns unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche, nach unserer Wahl entweder Ersatz zuliefern oder nachzubessern. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Abnehmer. Während der Gewährleistungsfrist erlischt unsere Gewährleistungspflicht jedoch dann, wenn von anderer Seite Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, Fehler der Ware selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Misslingt die Nachbesserung oder können wir keinen Ersatz liefern, so kann der Abnehmer nach seiner Wahl den Vertrag rückgängig machen oder die Vergütung angemessen herabsetzen.


11. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Abnehmers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, ins besondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Erzeugnis selbst entstanden sind (Folgeschäden), werden unbeschadet der Ansprüche aus Abschnitt 9 letzter Absatz sowie der gesetzlichen Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz von uns selbst oder vonseiten unserer Erfüllungsgehilfen.


12. Hinweis auf Datenschutzgesetz
Wir weisen Sie darauf hin, dass die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Daten in unserer EDV-Buchhaltung gespeichert werden. 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Waiblingen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch unseren Sitz bestimmt, nach unserer Wahl auch durch den Sitz des Abnehmers. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.